Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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6. Landwirtschaft
92.010 |
Landwirtschaftsgesetz.
Änderung |
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Loi sur l'agriculture.
Modification |
Botschaft : 27.01.1992 (BBl 1992 II, 1 / FF 1992 II,1)
Ausgangslage
Diese Gesetzesrevision betrifft zwei Bereiche der
Landwirtschaftspolitik. Im Teil A werden im Landwirtschaftsgesetz die Rechtsgrundlagen
für zwei Formen von Direktzahlungen geschaffen: ergänzende, allgemeine und nicht
produktbezogene Direktzahlungen mit primär einkommenspolitischer Zielsetzung (Art.31a),
sowie Direktzahlungen für besonders umweltschonende, naturnahe oder tiergerechte
Produktions- und Bewirtschaftungsformen (Art.31b), sogenannte Öko-Ausgleichsbeiträge.
Damit werden wesentliche Elemente der zwei Volksinitiativen "für eine
umweltgerechte, leistungsfähige, bäuerliche Landwirtschaft" und "Bauern- und
Konsumenten - für eine naturnahe Landwirtschaft" berücksichtigt (siehe auch unten,
92.070).
Teil B betrifft die landwirtschaftliche Berufsbildung. Die
Berufsbildung soll sich auf die neueren Bedürfnisse der Landwirtschaft ausrichten und es
sollen neue Ausbildungsgänge im Rahmen der Grundausbildung und der Weiterbildung
geschaffen werden.
Verhandlungen
Teil A
SR |
17./18.03.1992 |
AB 1992, 200, 234 |
NR |
16./17.06.1992 |
AB 1992, 1016, 1043, 1067 |
SR |
22.09.1992 |
AB 1992, 766 |
NR |
05.10.1992 |
AB 1992, 1942 |
SR / NR |
09.10.1992 |
Schlussabstimmungen (44:0 / 145 :0) |
Teil B
SR |
11.06.1992 |
AB 1992, 445 |
SR |
22.09.1992 |
AB 1992, 779 |
NR |
30.11.1992 |
AB 1992, 2274 |
SR |
09.12.1992 |
AB 1992, 1207 |
NR |
15.12.1992 |
AB 1992, 2547 |
SR / NR |
18.12.1992 |
Schlussabstimmungen ( 45:0 / 154 :0) |
Im Nationalrat zeigen sich die bürgerlichen
Parteien besorgt über die Finanzierung der Direktzahlungen und betrachten diese
hauptsächlich unter dem Gesichtspunkt einer Kompensierung der Einkommensverluste infolge
zunehmender Deregulierung. Die Linke und die Grünen wollen eine Einkommens- und
Vermögensgrenze einführen und vor allem den ökologischen Direktzahlungen mehr Gewicht
geben. Der Nationalrat führt den Grundsatz ein, wonach mittelfristig zwischen allgemeinen
und ökologischen Direktzahlungen ein Gleichgewicht zu schaffen ist. Während er sich
vorerst für eine Festlegung der Direktzahlungen sowohl nach dem Einkommens- als auch nach
dem Vermögenskriterium ausspricht, folgt er indessen bei der Differenzbereinigung dem Ständerat,
der nur das Landwirtschaftseinkommen als Kriterium für die Festlegung der Direktzahlungen
hat gelten lassen. Hingegen folgt der Ständerat dem Antrag des Nationalrates, wonach mit
der Zeit ein Ausgleich zwischen allgemeinen und ökologischen Direktzahlungen anzustreben
ist.
Die Revision des Gesetzes über die Berufsbildung wird von
beiden Räten ohne wesentliche Änderungen angenommen.
Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern
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